UNIK Playground – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Betreiberin
Der UNIK Playground wird von der UNIK Playground AG betrieben. Alle Vereinbarungen über die Benutzung vom UNIK Playground kommen daher zwischen Dir und der UNIK Playground AG zustande.
Risiko und Haftung
Der UNIK Playground ist nicht überwacht. Das bedeutet, dass Du für Deine Sicherheit und Versicherung allein verantwortlich bist. Mit dem Kauf eines Eintritts oder eines Abos nimmst Du zur Kenntnis, dass die Benutzung vom UNIK Playground Risiken mit sich bringt und Verletzungen oder Sachschaden zur Folge haben könnte, und bestätigst, dass Du mit der Übernahme dieses Risikos und der Haftung einverstanden bist. Die UNIK Playground AG übernimmt keine Haftung. Externe Kursleiter und Anbieter tragen die volle Verantwortung für ihre Teilnehmer und Besucher. Im Übrigen gelten das Hallenreglement und die aufgehängten Regeln. Weisungen des Hallenpersonals ist in allen Fällen Folge zu leisten.
Benutzung des UNIK Playground
Der Einzeleintritt berechtigt Dich, unsere gesamte Trampolin- und Bewegungsanlage während des gekauften Stundenguthabens zu benutzen (eine oder mehr Stunden). Die Anzahl Besucher pro Stunde ist beschränkt. Damit Du einen Platz auf sicher hast, kannst Du Dir Deinen Time-Slot im Voraus per Internet oder vor Ort buchen. Wenn Du ohne Vorreservation an die Kasse kommst, gilt « First come, first served ».
Abonnemente und Gutscheine
Mit einem gültigen UNIK Playground Jahres-, oder 10er-Abonnements bist Du berechtigt den UNIK Playground während den Öffnungszeiten (Jahres-, und 10er-Abonnemente) bzw. von 17-19 Uhr (Abendabonnement) ohne Aufpreis zu besuchen. Mit dem Halbtax-Abonnement erhältst du 50% auf den regulären Eintrittspreis. Auch mit den Abos bist du nur eintrittsberechtigt, wenn auf der Bewegungsfläche genügend Platz vorhanden ist. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine vorgängige Onlinereservation zu tätigen.
Hast Du Deine Karte vergessen und möchtest trotzdem springen, kostet dies CHF 2.-. Eine Ersatzkarte kostet CHF 10.-, plus Versandkosten. Jahres- und Halbtax-Abonnemente sind persönlich und vorbehältlich Ziffer 5 hiernach nicht übertragbar. Wird ein Abonnement missbräuchlich verwendet, führt dies zu einem ersatzlosen Verfall und kann für Dich als Eigentümer und die unbefugte Drittperson ein Hallenverbot zur Folge haben. Bei Missbrauch verfällt das die Gültigkeit des Abos per sofort und es wird kein Geld zurückerstattet.
Jahres- und Halbtaxabonnemente verlängern sich nicht automatisch. 10er Abos und Gutscheine sind auf unbeschränkte Zeit gültig und übertragbar.
Auf «SportsNow» gekaufte Kursabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Jede Person braucht einen separaten Account, wobei mit einem Login mehrere Accounts geführt werden können. Die Accounts müssen auf die an den Kursen teilnehmende Person lauten.
Timestop und vorzeitige Vertragsauflösung
Kurs-, Jahres- und Halbtax-Abonnenten können ihr Abo aus bestimmten Gründen pausieren. Dies ist ab einer Dauer von drei Wochen bei Ferien, Arbeitsreisen, Schwangerschaft und Militär sowie Unfall und Krankheit möglich. Nötige Belege (Arztzeugnis, Reisebestätigung, Aufgebot etc.) sind vorzuweisen. Gegen eine Gebühr von CHF 30.- wird die Laufzeit um die jeweilige Zeitdauer des Ausfalls verlängert.
Führen obige Gründe nachweislich dazu, dass ein Angebot nicht mehr benützt werden kann, ist gegen eine Gebühr von CHF 30.- der Übertrag an eine andere Person möglich. Es gibt keine Rückerstattung von Abos.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage angegeben. Bei Anlässen ist es möglich, dass die ganze Anlage oder Teile davon geschlossen werden. Diese Anlässe werden frühzeitig auf unserer Homepage bekanntgegeben. Es werden Dir keine Kosten rückerstattet.
Anmeldung von mehreren Personen
Wenn Du für mehrere Personen einen Time-Slot buchst, bist Du dafür verantwortlich, dass diese Personen unsere AGB einhalten.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter 10 Jahren dürfen den UNIK Playground nur in Begleitung einer erwachsenen Person benutzen. Wenn Du jünger als 15 Jahre bist, brauchen wir eine unterschriebene Einverständniserklärung Deiner Eltern oder Deines gesetzlichen Vertreters, damit Du den UNIK Playground ohne Erwachsene benutzen kannst. Das Formular für die Einverständniserklärung kannst Du auf unserer Website (www.unik-playground.com) online ausfüllen.
Verhaltensregeln
Für die Benutzung vom UNIK Playground gibt es spezielle Verhaltensregeln. Du findest diese entweder direkt in der Anlage auf Schildern angeschlagen oder sie werden Dir von unseren Mitarbeitenden erklärt. Du bist verpflichtet und erklärst Dich mit dem Kauf eines Eintritts oder eines Abos damit einverstanden, diese Verhaltensregeln einzuhalten. Tust Du das nicht, können Dich unsere Mitarbeitenden von der Fläche verweisen, auch wenn Dein Time-Slot noch nicht abgelaufen ist oder Du ein Abo hast. Zudem kann dir auch ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilt und/oder das Abo ohne Rückerstattung des Kaufpreises entzogen werden.
Beschädigst Du Eigentum der UNIK Playground AG oder Teile der Infrastruktur des UNIK Playgrounds durch missbräuchliche Nutzung, Fahrlässigkeit oder nicht Beachten der Anweisungen des Personals, haftest du vollumfänglich.
Rückgaberecht
Wenn Du einen Time-Slot online oder vor Ort gebucht hast, musst Du ihn bezahlen, auch wenn Du zur betreffenden Zeit nicht erscheinst. Kannst Du mit offiziellen Dokumenten nachweisen, dass Du aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses wie Unfall und Krankheit nicht kommen konntest, dann werden wir Dir den Kaufpreis zurückerstatten.
Privatreservationen, Kurse und Events
Es ist möglich, den UNIK Playground zur privaten Nutzung exklusiv zu mieten. In diesem Fall gehst du als Veranstalter die AGB ein und trägst die volle Verantwortung für deine Teilnehmer und Besucher.
Werden Kurse und Events von externen Kursleitern geführt, gelten während den Kursen und Events auch ihre AGB. Sie tragen die volle Verantwortung für die ihre Teilnehmenden. Die Versicherung (Unfall und Haftpflicht) ist Sache der Teilnehmenden.
Annullationsbedingungen
Annullierst du eine exklusive Buchung / Reservation der gesamten Anlage, von Teilbereichen der Anlage oder Coachinglektionen, trägst du folgende Kosten:
- Annullierung bis 48 Stunden vor Bezug der Leistung: kostenfrei
- Annullierung innerhalb 48 Stunden bis Bezug der Leistung: 100%
Datenschutz
Deine persönlichen Daten, die Du uns beim Kauf eines Einzeleintritts oder eines Abos, sowie bei der Reservation von Spezialangeboten wie Privatreservationen, Geburtstagsfeiern oder Anlagenreservationen angibst, werden wir vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, ausser dies ist zur Vertragserfüllung oder zur Zahlungsabwicklung nötig. Für unsere eigenen Zwecke, wie Werbung und Statistik, werden wir Deine Daten verwenden und im In- und Ausland bearbeiten.
Gelegentlich wird im UNIK Playground gefilmt oder fotografiert. Ist dies während deinem Besuch der Fall, wirst du am Eingang darüber informiert. Film- und Bildmaterial die von der UNIK Playground AG erstellt werden, können zu Werbe- und/oder Marketing-Zwecken verwendet werden. Auf Wunsch wird dieses von den Onlinemedien wieder entfernt.
Videokameras
Im UNIK Playground hat es aus Sicherheitsgründen an einigen Stellen Videokameras. In nicht öffentlichen Räumen, wie den Garderoben, Duschen und WCs, befinden sich keine Kameras. Die Aufnahmen werden live von unserem Kassenpersonal eingesehen und 7 Tage gespeichert.
Geltung der AGB
Mit dem Kauf eines Einzeleintritts oder eines Abos erklärst Du Dich mit den aktuell gültigen AGB, welche Du bei uns an der Kasse erhältst oder von unserer Website herunterladen kannst, einverstanden. Wir können die AGB jederzeit ändern, insbesondere wenn gesetzliche Bestimmungen es erfordern oder es zur Verbesserung der Abwicklung der Geschäftstätigkeit nötig ist.
Diese AGB gelten seit dem 6.7.2023 und ersetzen jegliche zuvor bestehenden AGB.
Unik Playground AG, Zentweg 11, 3006 Bern
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB sowie sämtliche übrigen Vereinbarungen zwischen Dir und der UNIK Playground AG unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG). Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Benutzung vom UNIK Playground ist der Geschäftssitz der UNIK Playground AG, zurzeit in Bern.