Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UNIK Playground AG

1       Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der UNIK Playground AG, Freiburgstrasse 251, 3018 Bern, Schweiz (nachfolgend „UNIK“), und den Kund:innen (nachfolgend „Gäste“).
Sie gelten für alle Angebote von UNIK, insbesondere:

  • Halleneintritte und Abonnemente
  • Kurse und Ferienangebote
  • Events, Geburtstage, Vereins- und Schultrainings, Privatcoachings und Vermietungen

Als Gäste gelten auch Begleitpersonen, die die Anlage betreten, unabhängig davon, ob sie aktiv teilnehmen oder nicht.
Mit der Buchung eines Angebots oder dem Betreten der Anlage akzeptieren Gäste diese AGB.

2       Allgemeines

UNIK behält sich das Recht vor, Angebote, Öffnungszeiten und Preise jederzeit anzupassen und die Anlagen, resp. die einzelnen Teilbereiche jederzeit einzuschränken oder vorübergehen zu schliessen.

3       Buchung & Vertragsabschluss

  • Buchungen erfolgen über Sportsnow (für Kurse), vor Ort an der Kasse, über die Plattform ROLLER oder per E-Mail und sind verbindlich.
  • Mit Abschluss der Buchung entsteht ein Vertrag zwischen UNIK und den Gästen.
  • Eine Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail.
  • Mit Abgabe der Buchung bestätigen Gäste die Richtigkeit ihrer Angaben und akzeptieren diese AGB.

4       Zahlungsbedingungen

  • Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
  • In Spezialfällen sind Ausnahmen nach Absprache möglich.
  • Eventuelle Transaktionsgebühren gehen zulasten der zahlenden Person.
  • Preise sind in CHF angegeben und verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).
  • Gutscheine und Rabattaktionen sind nicht in bar auszahlbar und nicht kombinierbar.
  • Nicht bezahlte Leistungen können zur Verweigerung des Zutritts führen.

5       Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

  • Allgemeine Nutzung der Anlage
  • Die Anlage steht grundsätzlich allen Personen offen.
  • Kleinkinder bis und mit 5 Jahren haben freien Eintritt, müssen jedoch jederzeit von einer erwachsenen Person auf der Sportfläche begleitet werden.
    • Diese erwachsene Person gilt als Sportler: in, zahlt den regulären Eintritt und kann bis zu zwei Kleinkinder gleichzeitig begleiten.
  • Kinder unter 10 Jahren müssen von einer erwachsenen Person in der Halle beaufsichtigt werden.
    • Sofern diese Begleitperson keine sportliche Aktivität unternimmt, ist der Eintritt kostenlos.
  • Kein Zutritt für alkoholisierte Personen, Personen unter Drogeneinfluss oder mit ansteckenden Krankheiten/offenen Wunden.
  • Gäste bestätigen mit Betreten der Anlage, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, die Sportangebote eigenverantwortlich zu nutzen.
    • Kurse
  • Teilnahme ab 7 Jahren möglich, nach oben keine Altersbeschränkung. Ausnahmen sind vorbehalten.
  • Allergien oder gesundheitliche Besonderheiten sind bei der Anmeldung mitzuteilen.
  • Für die Teilnahme an Kursen im Rahmen von Jugend+Sport (J+S) ist die Angabe der AHV-Nummer der teilnehmenden Person obligatorisch, da nur so die Fördergelder des Bundesamts für Sport geltend gemacht werden können.
  • UNIK behält sich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen.
    • Ferienangebote
  • Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche von 7–15 Jahren (Ausnahmen vorbehalten), die körperlich gesund und sportlich belastbar sind.
  • Allergien oder gesundheitliche Besonderheiten sind vor Beginn des Ferienangebots mitzuteilen.
  • Für die Teilnahme an Ferienangeboten im Rahmen von Jugend+Sport (J+S) ist die Angabe der AHV-Nummer der teilnehmenden Person obligatorisch, da nur so die Fördergelder des Bundesamts für Sport geltend gemacht werden können.

6       Nutzung der Anlage

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Versicherung ist Sache der Gäste.
  • Gäste müssen ihre eigenen Grenzen kennen und Sicherheitsanweisungen befolgen.
  • Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen bleibt bei der Nutzung der Anlagen ein Restrisiko bestehen, das Gäste eigenverantwortlich in Kauf nehmen.
  • Die Aufsichtspflicht für Minderjährige liegt jederzeit bei den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Das Personal übernimmt keine Aufsichtspflicht, auch wenn es in der Halle anwesend ist.
  • UNIK behält sich das Recht vor, Angebote, Öffnungszeiten und Preise jederzeit anzupassen und die Anlagen, resp. Die Nutzung einzelner Teilbereiche jederzeit einzuschränken oder vorübergehen zu schliessen.

7       Hausregeln

  • Allgemein
  • Anlage sauber halten, Essen & Getränke von Sportflächen fernhalten.
  • Essen und Getränke sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (z. B. Bistrozone) erlaubt.
  • Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik und Konfetti sind verboten.
  • Kein Alkohol- oder Drogenkonsum.
  • Keine fremden Personen auf Fotos/Videos ohne deren Einverständnis.
  • Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
  • Verstöße (z. B. Beschädigung, Diebstahl, Sachbeschädigung) können mit Hausverbot geahndet werden.
    • Bekleidungspflicht
  • Trampolin & Rutschbahnen: Antirutschsocken obligatorisch.
  • Ninja Warrior & Multisportplatz: Saubere Sportschuhe oder Antirutschsocken erlaubt.
  • Skatepark: Strassenschuhe erlaubt. Helmpflicht gilt für Minderjährige.
  • Schmuck, lose Gegenstände oder Kleidung, die ein Verletzungsrisiko darstellen, sind während der Nutzung nicht gestattet.
    • Eintrittsbänder
  • Alle Gäste erhalten beim Eintritt ein LED- oder Tyvek-Band, das während des gesamten Aufenthalts gut sichtbar getragen werden muss.
  • Ohne gültiges Eintrittsband besteht kein Zutrittsrecht.

8       Verhaltenskodex

Wir wollen, dass sich alle wohlfühlen:

  1. Alle sind willkommen.
  2. Keine Form von Diskriminierung.
  3. Respekt & Freundlichkeit.
  4. Wir duzen uns.
  5. Missverständnisse offen ansprechen.
  6. Das Team ist für euch da.
  7. Sicherheit geht vor.
  8. Konstruktive Kritik willkommen.
  9. Alle Levels willkommen.
  10. Komplimente motivieren.

9       Eintritte, Zeitkarten & Abonnemente

  • Zeitkarten (1h, 90min, 2h, Tagesticket)
  • Zeitlich begrenzte Tickets (1h, 90min, 2h) sind am Stück zu nutzen. Unterbrechungen sind nicht möglich.
  • Beim Tageseintritt sind Pausen erlaubt. Das Verlassen und Wiederbetreten der Anlage ist nur mit einem gültigen Eintrittsband möglich.
    • Abonnemente (Monat, 3-Monat, Halbjahr, Jahr)
  • Abos sind persönlich und nicht übertragbar.
  • Auch mit Abo besteht bei Kapazitätsgrenze kein Anspruch auf Zutritt – es ist vorgängig eine Reservation (z. B. Tageseintritt via ROLLER) nötig.
  • Abo-Pausierung ist ab einer Abwesenheit von mindestens drei Wochen (Ferien, Krankheit, Militär, Schwangerschaft) möglich. Gegen Vorlage von Belegen und gegen eine Gebühr von CHF 30.– wird die Laufzeit entsprechend verlängert.
  • Bei Missbrauch (z. B. Weitergabe) verfällt das Abo ersatzlos, ein Hausverbot ist möglich.
  • Bei Totalschliessung im Umfang von max. zwei Wochen pro Jahr (z.B. für Reinigung, Revision oder Spezialanlässe) hat der Inhaber, bzw. die Inhaberin weder Anrecht auf Rückvergütung oder Schadensersatz noch auf Vertragsverlängerung.
    • Punkteabos
  • Punkteabos berechtigen zum Eintritt entsprechend dem gewählten Umfang.
  • Auch hier gilt: Zutritt nur bei freier Kapazität, Reservation empfohlen.
  • Punkteabos dürfen an andere Personen übertragen werden.

10     Stornierungen & Rückerstattungen

  • Eintritte & Tickets
  • Normale Tickets sind nicht stornier- oder rückerstattbar.
  • Geburtstagsreservationen, Schulklassen, Vereinstrainings sowie Privatcoachings müssen mindestens 48 Stunden im Voraus storniert werden. Andernfalls wird der gesamte Betrag fällig.
    • Kurse
  • Stornierungen sind über Sportsnow möglich.
  • Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der Kurs als „besucht“ verbucht. Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.
    • Ferienangebote
  • Abmeldung bis 7 Tage vor Beginn: CHF 50.– Bearbeitungsgebühr.
  • Abmeldung später: keine Rückerstattung.
  • Bei Krankheit/Unfall mit ärztlichem Zeugnis: vollständige Rückerstattung (exkl. Zahlungsgebühren).
  • Wer nicht während der gesamten Woche anwesend sein kann, hat kein Anrecht auf eine Rückerstattung der nicht genutzten Tage.
    • Absage durch UNIK
  • Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen: vollständige Rückerstattung.

11     Unfall- & Schadensmeldung

  • Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden sind unverzüglich vor Ort beim Personal zu melden.
  • Nach Verlassen der Anlage können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

12     Haftung

  • UNIK haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
  • Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausser es handelt sich um Personenschäden.
  • Gäste nutzen die Anlagen auf eigene Gefahr und übernehmen die volle Verantwortung für ihr Handeln. Insbesondere haften Gäste für die von ihnen verursachten Beschädigungen an Sportanlagen und weiteren Infrastrukturen, sowie für den Verlust von Leihgegenständen vollumfänglich.
  • Eltern bzw. erwachsene Begleitpersonen haften für die von ihnen begleiteten Kinder und Jugendlichen.
  • Bei Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder Hausregeln entfällt jegliche Haftung seitens UNIK.
  • UNIK übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten Dritter verursacht werden.
  • UNIK übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen (inkl. Garderobe, Wertgegenstände, Fahrzeuge).
  • Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streiks) und/oder von Erlassen oder übrigen Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Mitgliedschaftsbeitrags oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

13     Fundsachen

  • Gefundene Gegenstände werden beim Empfang aufbewahrt.
  • Wertgegenstände können an die Polizei oder das Fundbüro übergeben werden.
  • Nicht abgeholte Gegenstände von geringem Wert werden nach spätestens 3 Monaten entsorgt.

14     Foto- & Filmaufnahmen

  • Während der Nutzung oder Teilnahme können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden.
  • Diese können zu Werbezwecken genutzt werden.
  • Wer nicht abgebildet werden möchte, teilt dies vorab dem UNIK-Team mit.
  • Eigene Foto- und Videoaufnahmen sind für private Zwecke erlaubt, kommerzielle Aufnahmen nur mit Genehmigung.

15     Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden ausschliesslich für die Abwicklung der Buchungen und Durchführung der Angebote verwendet.
  • Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung, ausser wenn es für die Abwicklung zwingend erforderlich ist.
  • Daten von Ferienangeboten werden nach Durchführung gelöscht.

16     Schlussbestimmungen

  • Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  • Erfüllungsort ist Bern.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

Stand: 19. August 2025
UNIK Playground AG – Freiburgstrasse 251, 3018 Bern